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Artenvielfalt in der Offenlandschaft gestalten – Jäger und Landwirte ziehen gemeinsam an einem Strang

Die Stützung der Niederwildbestände sowie der Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt ist ein wichtiges Anliegen des Hegerings Lüdinghausen/Seppenrade. Hierzu organisiert er Vorträge und berät zu einzelnen Maßnahmen. Bereits in den vergangenen Monaten hatte es gemeinsame Veranstaltungen der Jäger und Landwirte gegeben, in denen Probleme und Optimierungsmaßnahmen mit einem Vertreter der Landwirtschaftskammer diskutiert wurden. Um die sich daraus ergebenen Anregungen und Ideen für den Erhalt der Arten und der Biotope besser umsetzen zu können, hat der Hegering Lüdinghausen/Seppenrade den für diese Gemeinde zuständigen Landtagsabgeordneten um Unterstützung gebeten. Herr MdL D. Panzke nahm sich zusammen mit Herrn MdL W. Kort der Sache an und lud zu einem Gespräch am 12.2.2020 in den Landtag ein. Zur fachlichen Verstärkung bat er auch das zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes in die Runde. Herr Staatssekretär Dr. H. Botterman ließ es sich nicht nehmen, persönlich an dem fachlichen Austausch teilzunehmen. Begleitet wurde er von Herrn Mindgt H. Kaiser, dem Leiter der Abteilung III Forsten-Naturschutz, der zur Verstärkung Mitarbeiter aus den Bereichen Agrar (Herr Ch. Weins, MULNV), Naturschutz (Frau U. Thiele, LANUV) und Jagdkunde (Frau Dr. C. Stommel, LANUV)mitbrachte.

Für den landwirtschaftlichen Sachverstand sorgten die Landwirte Antonius Vormann, Josef Heckmann, Hubertus Schrey, Max Pröbsting und Berthold Schulze-Meinhövel. Die Jägerschaft wurde durch Stephan Niesert, Leo Schulze Pals, Hans-Peter Nöcker, Dr. Andreas Neitzke, Franz-Josef Schulze-Thier, Thomas Lange und Christiane Nöcker vertreten.

Schnell stellte sich heraus, dass der Zeitpunkt des Gespräches gut gewählt war, da die Ausgestaltung der neuen Förderperiode, die 2021/23 beginnt, gerade läuft und Anregungen und Verbesserungen direkt eingebracht werden können. Den Landwirten, den Praktikern vor Ort, war es besonders wichtig, auf die Probleme mit der Verwaltung und der Kontrolle der einzelnen Maßnahmen hinzuweisen. Herr Bottermann konnte hierzu berichten, dass die vorgebrachte Kritik bereits weitestgehend erkannt ist und beschrieb die beabsichtigen Änderungen auf EU-Ebene, die sich direkt auf die Länderebenen auswirken. Leider konnte er wegen des laufenden Prozesses nicht zusichern, dass diese von allen begrüßten Vereinfachungen der Kontrollen in vollem Umfang umgesetzt werden.

Die aus der hegerischen Sicht der Landwirte und Jäger ungenügende Umsetzung des Greenings wurde mit den Vertretern der Fachabteilungen ebenfalls konstruktiv diskutiert. Auch hier wurde auf Planungen hingewiesen, das Greening aus der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik durch die Einführung von Öko-Regelungen, den eco schemes, zu ersetzen. Ob hierdurch eine wirkliche Verbesserung zu erreichen ist, muss allerdings bei dem jetzigen Planungsstand offenbleiben.

Deutlich konkreter wurde es bei der Kritik an den bestehenden Einzelmaßnahmen aus den Bereichen „Agrarumweltmaßnahmen“ und “Vertragsnaturschutz“. Die von Praktikern vorgetragenen Erfahrungen mit der Umsetzung nahmen die Vertreter aus Verwaltung und Wissenschaft genauso interessiert zu Kenntnis, wie die Verbesserungsvorschläge der Jäger und Landwirte. Gerade bei den Agrarumweltmaßnahmen wurden Entwicklungsspielräume gesehen. Um die Akzeptanz bei den Bewirtschaftern zu erhöhen, wäre es notwendig, die finanzielle Ausstattung der Programme zu verbessern. Dies sollte mit einer Optimierung der Beratung einhergehen. Gerade bei den Blüh- und Schonstreifen /-flächen wurde viel Potenzial gesehen. So sollte unbedingt die Mindestbreite angehoben werden, um den Verlust der Arten durch Prädatoren zu verringern. Bei den Blüh- und Schonflächen wäre die maximale Größe wenigstens von 0, 25 ha auf 0,5 ha pro Schlag zu verdoppeln.

Aus fachlicher Sicht sollte bei den Blüh- und Schon- sowie den Uferrandstreifen wieder ein Kombistreifen eingeführt werden, der den Tieren das ganze Jahr über hohe und niedrige Strukturen gleichermaßen zur Verfügung stellt. Mit einer Mindestbreite von 15 Metern hatte man in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei diesen Maßnahmen ist, dass nicht jedes oder jedes zweite Jahr gemulcht oder gemäht werden muss. Ferner sollten die Streifen in den Schlägen und nicht randlich liegen. Sind diese Schonstreifen doch wichtige ungestörte Rückzugs- und Schutzräume der Tiere in denen die Brut stattfindet, die Jungen aufgezogen werden und in denen viele Insekten überwintern. Gut wäre es, wenn während der gesamten Laufzeit eines Vertrages von 5 Jahren nicht eingegriffen werden müsste. Käme es in einem solchen Lebensraumelement zu einer starken Vermehrung von Problempflanzen oder zu einer Verbuschung, sollte nach Mittelung bei der Kammer problemlos eine mechanische Beikrautregulierung auch nur auf Teilflächen möglich sein. Wichtig ist es aber, für eine Akzeptanz solcher aus Sicht des Menschen oft ungepflegten Flächen zu sorgen. Hier heißt es, mit den Augen der Tiere sehen und an ihre Bedürfnisse denken. Aber nicht nur die Landwirte sind aufgefordert, etwas mehr Struktur zu zulassen. Auch die Kanal- und Straßenverwaltung sowie die Deutsche Bahn sollten ihre Pflegeintervalle stärker an den Bedürfnissen der Tiere ausrichten. Hier bedarf es übereinstimmend noch umfassender Informationen. Geblüht wird nur etwa 3 Monate im Jahr, gelebt wird aber 12 Monate in der Landschaft. Der Mensch sollte immer daran denken, dass er, wenn immer er draußen ist, sich in den Wohn, Kinder-, Speise- und Schlafzimmern der Tiere aufhält. Er also dort zu Gast ist und er sich auch so verhalten sollte.

Auch weitere positive Wirkung solcher artenreichen Blüh- und Schontreifen, die den Boden tief durchwuzeln und so Verdichtungen auflockern, wurden diskutiert. Sie sind eine interessante Bienenweide –auch für Wildbienen und Wildhummeln – und können durch die Erhöhung des Humusgehaltes einen Beitrag zu Kohlenstoffspeicherung als Maßnahme gegen den Klimawandel leisten.

Auf die besondere Aufgabe und Rolle des Vertragsnaturschutzes bei dem Erhalt der Biodiversität wies Herr H. Kaiser hin. Eine Reduktion der verschiedenen bewährten Maßnahmenpakete wäre hier kontraproduktiv, Gerade die Vielzahl von 60 verschiedenen Maßnahmen ermöglicht es, speziell auf die Bedürfnisse sensibler und seltener Arten sowie Lebensräume einzugehen. Ein Wunsch der Besucher aus Lüdinghausen hierzu war, die Regeln zu Kombinierbarkeit der verschiedenen Maßnahmen aus Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz zu vereinfachen.

Da nicht alle Punkte, wie z. B. die Anpassung der Einsaatzeitpunkte an den Klimawandel, in der zur Verfügung stehenden Zeit abschließend besprochen werden konnten, lud Herr Bottermann zur einer Fortsetzung des Erfahrungs- und Gedankenaustausches in das Ministerium ein. Er betonte wiederholt, wie sehr auch gerade sein Haus auf die Rückmeldung aus der Praxis angewiesen ist, um optimale Lösungen zu entwickeln, die den Programmen und Strategien des Landes zum Erfolg verhelfen.