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Um Wildunfälle zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden:
Wenn Wild auf die Straße wechselt:
Wenn Sie Wild überfahren oder angefahren haben sollten Sie:
Selbst wenn ein Tier scheinbar gesund weiterläuft und im Unfallbereich keine Blutspuren erkennbar sind, kann es schwerste innere Verletzungen davongetragen haben, an denen es später qualvoll verendet. Deshalb ist es wichtig, alle Wildunfälle zu melden, damit ein Jäger mit seinem ausgebildeten Jagdhund das Stück nachsuchen und von seinen Qualen erlösen kann.
Das verendete Wild darf übrigens grundsätzlich nur vom Jagdausübungsberechtigten angeeignet werden. Ein Autofahrer darf das "erlegte" Wild nicht als Trostpflaster mitnehmen. Nimmt er das tote Tier mit, begeht er eine Straftat und macht sich laut Rechtsprechung der Wilderei schuldig. Er muss auf jeden Fall die Polizei oder - falls bekannt - den Jagdausübungsberechtigten rufen.